Allgemeine Geschäftsbedingungen
Glasbau Müller GmbH · Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Glasbau Müller GmbH, Industriestr. 4, 53359 Rheinbach (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Maß- und Gewichtsangaben in Angeboten sind Näherungswerte. Geringfügige Abweichungen, die technisch nicht vermeidbar sind oder dem Stand der Technik entsprechen, berechtigen nicht zur Mängelanzeige.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht und Montage sind im Angebot gesondert ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Lieferung und Montage
Liefertermine und Montagezeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Liefer- und Montageverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Lieferengpässen bei Vorlieferanten oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Schadensersatzforderung.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Montagestelle zum vereinbarten Termin zugänglich und vorbereitet ist. Wartezeiten durch fehlende Vorbereitung werden nach Aufwand berechnet.
§ 5 Gefahrübergang und Abnahme
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware bzw. Fertigstellung der Montage auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Abschluss abzunehmen. Wird die Abnahme ohne triftigen Grund verweigert, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
§ 7 Gewährleistung
Für Mängel an gelieferten Waren und erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen 5 Jahre gemäß § 634a BGB, bei Kaufverträgen 2 Jahre ab Übergabe.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Nacherfüllung eine angemessene Frist zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach eigener Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Offensichtliche Transportschäden sind dem Lieferanten sofort zu melden und nicht entgegenzunehmen oder unter Vorbehalt zu quittieren.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Regelungen unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bonn. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.